Aktualisiert am 30. März 2026·in Unbezahlbares Wissen·6 Minuten Lesezeit

Steuer­ausgleich: so holst du dir Geld vom Finanzamt zurück

Alle Jahre wieder kommt das gleiche Thema auf die meisten von uns zu: der Steuerausgleich. Was das genau ist und warum auch du dich damit beschäftigen solltest, erfährst du hier. Und natürlich liest du auch, wie du dir Geld vom Finanzamt zurückholen kannst.

Eine Frau mit einem Becher in der Hand sitzt entspannt vor einem Laptop.

Online ist dein Steuerausgleich ruckzuck erledigt.

Geld vom Finanzamt aufs Konto zurück bekommen? Ja bitte! Obwohl es normalerweise eher anders herum läuft, ist das beim Steuerausgleich nicht so. In vielen Situationen kann es nämlich sein, dass du im vorigen Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt hast. Und deshalb kannst du dir dieses Geld vom Finanzamt zurückholen.

Wir haben uns genau angeschaut, was es mit dem Steuerausgleich auf sich hat und wie du ihn am besten angehst.

Was ist der Steuerausgleich?

Der Lohnsteuerausgleich wird auch Arbeitnehmer*innenveranlagung genannt und ist die jährliche Überprüfung deiner Lohnsteuer durch das Finanzamt.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde. Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Ab 1. März jedes Jahres ist der Steuerausgleich für das vergangene Jahr möglich. Dafür hast du dann 5 Jahre Zeit - du kannst dir also auch noch nachträglich zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Heuer gilt das also für die Jahre 2021 bis 2025.

Wann lohnt sich der Steuerausgleich besonders?

Ob sich der Steuerausgleich rentiert, hängt vor allem davon ab, wie dein letztes Arbeitsjahr verlaufen ist und ob sich in deinem Arbeitsleben etwas verändert hat.

Zum Beispiel, wenn

  • du mitten im Jahr deinen Job gewechselt hast und nun ein höheres Gehalt bekommst.

  • du in Teilzeit arbeitest.

  • du nicht das ganze Jahr über gleich viele Stunden gearbeitet hast.

  • du Alleinerzieher*in oder Alleinverdiener*in bist.

  • dein(e) Kind(er) Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dann kannst du den Familienbonus geltend machen.

  • du Anspruch auf das Pendlerpauschale hast.

  • du Mehrkosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst.

Ein weiterer Grund können geringe Einkommen sein. Wenn du wenig verdient hast, bekommst du unter bestimmten Umständen die sogenannte Negativsteuer: eine Kombination aus Sozialversicherungsrückerstattung und Verkehrsabsetzbetrag. Ab 2024 kann diese Negativsteuer bis zu € 1.215, mit Pendlerpauschale sogar bis zu € 1.331 ausmachen.

Automatischer Steuerausgleich: keine besonderen Ausgaben im letzten Jahr

Falls du bis zum 30. Juni keinen Steuerausgleich machst, übernimmt das Finanzamt automatisch die Prüfung. Das nennt sich antragslose Arbeitnehmer*innenveranlagung. Du bekommst dann zwischen Juli und Dezember ein Schreiben, in dem auch steht, wie hoch die Gutschrift ausfällt und ob deine Kontodaten korrekt hinterlegt sind.

Allerdings berücksichtigt dieser automatische Vorgang keine individuellen Ausgaben wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen. Wenn du also zum Beispiel berufliche Anschaffungen hattest oder unerwartete Krankheitskosten bezahlen musstest, solltest du den Antrag unbedingt selbst stellen.

Wie und wo mache ich den Steuerausgleich?

Am bequemsten ist es, den Steuerausgleich über Finanzonline zu machen. Das ist kostenlos und jederzeit von zuhause möglich. Außerdem kannst du dann gleich kontrollieren, ob deine Daten stimmen oder sich etwas geändert hat (z.B. Kontodaten oder Nachname).

Besonders praktisch ist beim Steuerausgleich über Finanzonline, dass du deine voraussichtliche Steuergutschrift oder Steuernachzahlung sofort berechnen kannst. So siehst du auf einen Blick, ob und wie viel Geld du zurück bekommst. Du kannst den Antrag stellen, sobald dein Jahreslohnzettel beim Finanzamt eingelangt ist – das passiert in der Regel bis Ende Februar.

Um Finanzonline zu nutzen, brauchst du entweder

  • die ID Austria: Das ist eine Art digitaler Ausweis, der wie eine digitale Unterschrift funktioniert. So kannst du mit deinem Smartphone viele elektronische Angebote von offiziellen Ämtern wie dem Finanzamt oder der Pensionsversicherungsanstalt nutzen.

  • vom Finanzamt ausgestellte Zugangsdaten: Damit kannst du dich dann in Finanzonline einloggen.

In diesem Erklär-Video des Bundesministeriums für Finanzen wird erklärt, wie der Steuerausgleich mit Finanzonline funktioniert.

Alternativ kannst du auch mobile Steuer-Apps nutzen, die teilweise besonders benutzerfreundlich aufgebaut sind und ebenfalls eine Vorabberechnung anbieten.

Kleiner Tipp: Am besten sammelst du das ganze Jahr über alle Rechnungen und Dokumente, die du beim Steuerausgleich berücksichtigen möchtest. Wenn du dann deinen Steuerausgleich angehen willst, kannst du dir schnell einen guten Überblick verschaffen, welche Ausgaben du tatsächlich absetzen kannst.

Möchtest du deinen Steuerausgleich lieber klassisch per Post einreichen? Dann findest du hier alle nötigen Formulare dafür.

Welche Ausgaben du berücksichtigen kannst

Die drei wichtigsten Kategorien im Steuerausgleich sind Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Werbungskosten umfassen alle Ausgaben, die mit deinem Beruf zusammenhängen – vom Arbeitsmittel über Fortbildungen bis hin zur Fachliteratur. Das Werbungskostenpauschale von € 132 wird automatisch angerechnet. Hast du mehr ausgegeben, trägst du diese Beträge selbst ein.

Ab 2025 gelten neue Regeln für Telearbeit: Das bisherige Homeoffice wird zu ortsungebundener Telearbeit. Das bedeutet, dass auch Arbeitstage in Co-Working-Spaces oder im Café berücksichtigt werden können. Arbeitgeber*innen können weiterhin bis zu 300 pro Jahr steuerfrei als Telearbeitspauschale auszahlen. Die Details – wie die automatische Ergänzung bei geringeren Zuschüssen – regelt das Finanzamt über den Lohnzettel.

Auch ergonomische Arbeitsmöbel kannst du weiterhin bis zu einem Betrag von € 300 pro Jahr absetzen, sofern du einen geeigneten Arbeitsplatz zuhause eingerichtet hast und mindestens 26 Tage im Jahr in Telearbeit arbeitest.

Sonderausgaben wie Spenden, Kirchenbeiträge oder der Nachkauf von Versicherungszeiten werden größtenteils automatisch gemeldet. Seit 2024 sind Kirchenbeiträge bis zu € 600 absetzbar. Manche Ausgaben – etwa Steuerberatungskosten oder freiwillige Krankenversicherung für Angehörige – musst du weiterhin selbst eintragen.

Bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es um außergewöhnliche, unvorhersehbare und notwendige Ausgaben. Dazu zählen zum Beispiel hohe Krankheitskosten, Pflegekosten, Kurkosten, Begräbniskosten, Adoptionskosten oder Kosten für die künstliche Befruchtung. Je nach Einkommen liegt der Selbstbehalt bei 6–12 %. Kosten für behinderungsbedingte Aufwendungen, Diätverpflegung oder Katastrophenschäden zählen hingegen zu den außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt.

Fazit: Ein paar Minuten Aufwand – oft viele hundert Euro retour

Der Steuerausgleich ist weniger kompliziert, als viele glauben, und bringt oft bares Geld zurück. Vor allem online geht die Arbeitnehmer*innenveranlagung schnell und unkompliziert. Wenn du Rechnungen und Belege über das Jahr hinweg sammelst und regelmäßig deine Daten in FinanzOnline checkst, hast du einen Großteil der Arbeit schon erledigt.

Und übrigens: Nicht nur der Steuerausgleich funktioniert bequem online – auch unser konto99 eröffnest du in wenigen Minuten digital und bekommst deine IBAN sofort.

Natürlich haben wir die Infos in diesem Blogbeitrag sorgfältig recherchiert. Aber es kann schon mal vorkommen, dass sich bestimmte Bedingungen oder Bezüge ändern. Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen findest du stets aktuelle Angaben.

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Felix

Felix

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