Ab 1. März jedes Jahres ist der Steuerausgleich für das vergangene Jahr möglich. Dafür hast du dann 5 Jahre Zeit - du kannst dir also auch noch nachträglich zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Heuer gilt das also für die Jahre 2021 bis 2025.
Wann lohnt sich der Steuerausgleich besonders?
Ob sich der Steuerausgleich rentiert, hängt vor allem davon ab, wie dein letztes Arbeitsjahr verlaufen ist und ob sich in deinem Arbeitsleben etwas verändert hat.
Zum Beispiel, wenn
du mitten im Jahr deinen Job gewechselt hast und nun ein höheres Gehalt bekommst.
du in Teilzeit arbeitest.
du nicht das ganze Jahr über gleich viele Stunden gearbeitet hast.
du Alleinerzieher*in oder Alleinverdiener*in bist.
dein(e) Kind(er) Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dann kannst du den Familienbonus geltend machen.
du Anspruch auf das Pendlerpauschale hast.
du Mehrkosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst.
Ein weiterer Grund können geringe Einkommen sein. Wenn du wenig verdient hast, bekommst du unter bestimmten Umständen die sogenannte Negativsteuer: eine Kombination aus Sozialversicherungsrückerstattung und Verkehrsabsetzbetrag. Ab 2024 kann diese Negativsteuer bis zu € 1.215, mit Pendlerpauschale sogar bis zu € 1.331 ausmachen.
Automatischer Steuerausgleich: keine besonderen Ausgaben im letzten Jahr
Falls du bis zum 30. Juni keinen Steuerausgleich machst, übernimmt das Finanzamt automatisch die Prüfung. Das nennt sich antragslose Arbeitnehmer*innenveranlagung. Du bekommst dann zwischen Juli und Dezember ein Schreiben, in dem auch steht, wie hoch die Gutschrift ausfällt und ob deine Kontodaten korrekt hinterlegt sind.
Allerdings berücksichtigt dieser automatische Vorgang keine individuellen Ausgaben wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen. Wenn du also zum Beispiel berufliche Anschaffungen hattest oder unerwartete Krankheitskosten bezahlen musstest, solltest du den Antrag unbedingt selbst stellen.
Wie und wo mache ich den Steuerausgleich?
Am bequemsten ist es, den Steuerausgleich über Finanzonline zu machen. Das ist kostenlos und jederzeit von zuhause möglich. Außerdem kannst du dann gleich kontrollieren, ob deine Daten stimmen oder sich etwas geändert hat (z.B. Kontodaten oder Nachname).
Besonders praktisch ist beim Steuerausgleich über Finanzonline, dass du deine voraussichtliche Steuergutschrift oder Steuernachzahlung sofort berechnen kannst. So siehst du auf einen Blick, ob und wie viel Geld du zurück bekommst. Du kannst den Antrag stellen, sobald dein Jahreslohnzettel beim Finanzamt eingelangt ist – das passiert in der Regel bis Ende Februar.
Um Finanzonline zu nutzen, brauchst du entweder
In diesem Erklär-Video des Bundesministeriums für Finanzen wird erklärt, wie der Steuerausgleich mit Finanzonline funktioniert.
Alternativ kannst du auch mobile Steuer-Apps nutzen, die teilweise besonders benutzerfreundlich aufgebaut sind und ebenfalls eine Vorabberechnung anbieten.
Kleiner Tipp: Am besten sammelst du das ganze Jahr über alle Rechnungen und Dokumente, die du beim Steuerausgleich berücksichtigen möchtest. Wenn du dann deinen Steuerausgleich angehen willst, kannst du dir schnell einen guten Überblick verschaffen, welche Ausgaben du tatsächlich absetzen kannst.
Möchtest du deinen Steuerausgleich lieber klassisch per Post einreichen? Dann findest du hier alle nötigen Formulare dafür.
Welche Ausgaben du berücksichtigen kannst
Die drei wichtigsten Kategorien im Steuerausgleich sind Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
Werbungskosten umfassen alle Ausgaben, die mit deinem Beruf zusammenhängen – vom Arbeitsmittel über Fortbildungen bis hin zur Fachliteratur. Das Werbungskostenpauschale von € 132 wird automatisch angerechnet. Hast du mehr ausgegeben, trägst du diese Beträge selbst ein.
Ab 2025 gelten neue Regeln für Telearbeit: Das bisherige Homeoffice wird zu ortsungebundener Telearbeit. Das bedeutet, dass auch Arbeitstage in Co-Working-Spaces oder im Café berücksichtigt werden können. Arbeitgeber*innen können weiterhin bis zu € 300 pro Jahr steuerfrei als Telearbeitspauschale auszahlen. Die Details – wie die automatische Ergänzung bei geringeren Zuschüssen – regelt das Finanzamt über den Lohnzettel.
Auch ergonomische Arbeitsmöbel kannst du weiterhin bis zu einem Betrag von € 300 pro Jahr absetzen, sofern du einen geeigneten Arbeitsplatz zuhause eingerichtet hast und mindestens 26 Tage im Jahr in Telearbeit arbeitest.
Sonderausgaben wie Spenden, Kirchenbeiträge oder der Nachkauf von Versicherungszeiten werden größtenteils automatisch gemeldet. Seit 2024 sind Kirchenbeiträge bis zu € 600 absetzbar. Manche Ausgaben – etwa Steuerberatungskosten oder freiwillige Krankenversicherung für Angehörige – musst du weiterhin selbst eintragen.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es um außergewöhnliche, unvorhersehbare und notwendige Ausgaben. Dazu zählen zum Beispiel hohe Krankheitskosten, Pflegekosten, Kurkosten, Begräbniskosten, Adoptionskosten oder Kosten für die künstliche Befruchtung. Je nach Einkommen liegt der Selbstbehalt bei 6–12 %. Kosten für behinderungsbedingte Aufwendungen, Diätverpflegung oder Katastrophenschäden zählen hingegen zu den außergewöhnlichen Belastungen ohne Selbstbehalt.
Fazit: Ein paar Minuten Aufwand – oft viele hundert Euro retour
Der Steuerausgleich ist weniger kompliziert, als viele glauben, und bringt oft bares Geld zurück. Vor allem online geht die Arbeitnehmer*innenveranlagung schnell und unkompliziert. Wenn du Rechnungen und Belege über das Jahr hinweg sammelst und regelmäßig deine Daten in FinanzOnline checkst, hast du einen Großteil der Arbeit schon erledigt.
Und übrigens: Nicht nur der Steuerausgleich funktioniert bequem online – auch unser konto99 eröffnest du in wenigen Minuten digital und bekommst deine IBAN sofort.