Aktualisiert am 4. März 2024·in Unbezahlbares Wissen·8 Minuten Lesezeit

Steuer­ausgleich: so holst du dir Geld vom Finanzamt zurück

Alle Jahre wieder kommt das gleiche Thema auf die meisten von uns zu: der Steuerausgleich. Was das genau ist und warum auch du dich damit beschäftigen solltest, erfährst du hier. Und natürlich liest du auch, wie du dir Geld vom Finanzamt zurückholen kannst. 💸

Frau holt sich bei online Steuerausgleich Geld aufs konto99 zurück

Online ist dein Steuerausgleich ruckzuck erledigt.

Geld vom Finanzamt aufs Konto zurück bekommen? Ja bitte! 😉 Obwohl es normalerweise eher anders herum läuft, ist das beim Steuerausgleich nicht so. In vielen Situationen kann es nämlich sein, dass du im vorigen Jahr zu viel Lohnsteuer bezahlt hast. Und deshalb kannst du dir dieses Geld vom Finanzamt zurückholen.

Wir haben uns genau angeschaut, was es mit dem Steuerausgleich auf sich hat und wie du ihn am besten angehst.

Was ist der Steuerausgleich?

Der Lohnsteuerausgleich wird auch Arbeitnehmer*innenveranlagung genannt.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung wird die Steuer für das im Kalenderjahr bezogene Einkommen neu berechnet. Dabei kann sich herausstellen, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde. Dann gibt es eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.

Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Ab 1. März jedes Jahres ist der Steuerausgleich für das vergangene Jahr möglich. Dafür hast du dann 5 Jahre Zeit - du kannst dir also auch noch nachträglich zu viel bezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen. Heuer gilt das also für die Jahre 2019 bis 2023. 📅

Wann ist ein Steuerausgleich sinnvoll?

Es gibt viele Gründe und Situationen, für die die freiwillige Arbeitnehmer*innenveranlagung besonders sinnvoll ist. Meistens ist das der Fall, wenn sich im vergangenen Jahr in deinem Arbeitsleben etwas verändert hat.

Zum Beispiel, wenn

  • du mitten im Jahr deinen Job gewechselt hast und nun ein höheres Gehalt bekommst. 💰

  • du in Teilzeit arbeitest. 😊

  • du nicht das ganze Jahr über gleich viele Stunden gearbeitet hast. ⏰

  • du Alleinerzieher*in bist. 👨‍👧‍👧

  • dein(e) Kind(er) Anspruch auf Familienbeihilfe haben. Dann kannst du den Familienbonus geltend machen. 🧒

  • du Anspruch auf das Pendlerpauschale hast. 🚗

  • du Mehrkosten wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen kannst. 💳

  • dein monatliches Brutteinkommen sehr gering ist. Dann hast du sowieso keine Lohnsteuer bezahlt, bekommst aber trotzdem einen Teil der schon bezahlten Sozialversicherungsbeiträge als Sozialversicherungsbonus zurück. Das heißt auch Negativsteuer. 📑

Manchmal werden diese Faktoren auch schon in die automatische Berechnung deiner Lohnsteuer mit einbezogen, das ist aber je nach Arbeitgeber*in und Unternehmen unterschiedlich geregelt.

Automatischer Steuerausgleich: keine besonderen Ausgaben im letzten Jahr

Grundsätzlich passiert der Steuerausgleich nämlich seit 2017 automatisch und wird auch Antraglose Arbeitnehmer*innenveranlagung genannt. Wenn du bis 30. Juni des aktuellen Jahres keinen Steuerausgleich gemacht hast, prüft das Finanzamt von selbst, ob dir eine Steuergutschrift zusteht.

Wenn bei den Berechnungen des Finanzamts herauskommt, dass du Anspruch auf eine Steuergutschrift hast, bekommst du zwischen Juli und Dezember ein Informationsschreiben. Darin steht, wie viel Geld du zurückbekommst. Überprüfe unbedingt, ob deine Kontodaten stimmen - falls sie falsch sind, dann melde das innerhalb von 4 Wochen an das Finanzamt. ❗

Bitte beachte: Beim automatischen Steuerausgleich können keine besonderen Mehrausgaben wie etwa Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden – denn das Finanzamt kann ja gar nicht einschätzen, welche Extra-Kosten du tatsächlich hattest.

Wie und wo mache ich den Steuerausgleich?

Am bequemsten ist es, den Steuerausgleich über Finanzonline zu machen. Das ist kostenlos und jederzeit von zuhause möglich. Außerdem kannst du dann gleich kontrollieren, ob deine Daten stimmen oder sich etwas geändert hat (z.B. Kontodaten oder Nachname).

Besonders praktisch ist beim Steuerausgleich über Finanzonline, dass du deine voraussichtliche Steuergutschrift oder Steuernachzahlung sofort berechnen kannst. So siehst du auf einen Blick, ob und wie viel Geld du ungefähr zurück bekommst. 🔍

Auch nach der Vorausberechnung kannst du noch selbst entscheiden, ob du deinen Antrag tatsächlich abschickst oder nicht – zum Beispiel, wenn bei der Berechnung herauskommt, dass du vermutlich Steuern nachzahlen musst. Das gilt aber nur, wenn es keinen Pflichtveranlagungsgrund für dich gibt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du selbstständig bist: dann bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Um Finanzonline zu nutzen, brauchst du entweder

  • die ID Austria: Das ist eine Art digitaler Ausweis, der wie eine digitale Unterschrift funktioniert. So kannst du mit deinem Smartphone viele elektronische Angebote von offiziellen Ämtern wie dem Finanzamt oder der Pensionsversicherungsanstalt nutzen.

  • vom Finanzamt ausgestellte Zugangsdaten: Damit kannst du dich dann in Finanzonline einloggen.

In diesem Erklär-Video des Bundesministeriums für Finanzen wird erklärt, wie der Steuerausgleich mit Finanzonline funktioniert. 🎞️ Also sieh dir das Video einfach mal in Ruhe an. Du wirst sehen, es ist wirklich praktisch. Möchtest du jederzeit nachlesen können, wie du deine Arbeitnehmer*innenveranlagung auf Finanzonline ausfüllst? Hier gibt es eine Anleitung der Arbeiterkammer.

Kleiner Tipp: Am besten sammelst du das ganze Jahr über alle Rechnungen und Dokumente, die du beim Steuerausgleich berücksichtigen möchtest. 🧾 Wenn du dann deinen Steuerausgleich angehen willst, kannst du dir schnell einen guten Überblick verschaffen, welche Ausgaben du tatsächlich absetzen kannst.

Möchtest du deinen Steuerausgleich lieber klassisch per Post einreichen? Dann findest du hier alle nötigen Formulare dafür.

Mehrkosten von der Steuer absetzen

Es gibt natürlich auch immer wieder Ausgaben, die jedes Jahr unterschiedlich sind. Das können dann Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sein. 🤔

Außergewöhnliche Belastungen: unvorhergesehene Zahlungen

Manchmal kommt alles anders, als man denkt. Das heißt oft leider auch, dass du überraschende Ausgaben bezahlen musst, die du nicht eingeplant hast und die aber zwingend notwendig sind. Wenn diese Kosten höher sind als bei den meisten anderen Menschen, dann sind das außergewöhnliche Belastungen.

  • Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt: Dazu gehören zum Beispiel Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Begräbniskosten, Adoptionskosten oder Kosten für die künstliche Befruchtung. 🤕

  • Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt: Ausgaben wegen einer Mure oder Überschwemmung, Mehrkosten wegen einer Behinderung oder Kosten für eine notwendige Diätverpflegung zum Beispiel bei Diabetes oder Zöliakie. ☔

Selbstbehalt: abhängig von Einkommen und Familie

Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es einen Selbstbehalt. Das bedeutet, dass du diese Dinge nur von der Steuer absetzen kannst, wenn sie einen bestimmten Betrag überschreiten. Wie hoch der Selbstbehalt ist, hängt von deinem Netto-Einkommen und deinen Familienverhältnissen ab.

  • Jahreseinkommen unter € 7.300: 6%

  • Jahreseinkommen zwischen € 7.300 und € 14.600: 8%

  • Jahreseinkommen zwischen € 14.600 und € 36.400: 10%

  • Jahreseinkommen über € 36.400: 12%

Ein Beispiel: Bei einem Jahresnettogehalt von € 23.500 liegt der Selbstbehalt bei 10% dieses Betrags - also € 2.350. Und nur, wenn du im vergangenen Jahr mehr als das ausgegeben hast, kannst du deine Ausgaben auch tatsächlich absetzen.

Sonderausgaben: die meisten werden automatisch gemeldet

Seit 2017 werden Sonderausgaben wie die Kirchensteuer, Spenden an bestimmte wohltätige Einrichtungen oder der Nachkauf von Versicherungszeiten automatisch beim Steuerausgleich berücksichtigt. Einige Sonderausgaben wie Rechnungen von deinem*deiner Steuerberater*in oder die freiwillige Krankenversicherung für Familienangehörige kannst du selbst beim Steuerausgleich angeben.

Werbungskosten: Ausgaben für deine Arbeit

Als Werbungskosten werden alle Ausgaben zusammengefasst, die mit deinem Beruf zusammenhängen. Aus- und Fortbildungskosten oder Fachliteratur sein. Jedes Jahr stehen dir € 132 für berufliche Ausgaben im Rahmen der Werbungskosten zu. Das ist ein Pauschalbetrag, der automatisch in deiner monatlichen Lohnverrechnung berücksichtigt wird. Wenn du Ausgaben für zum Beispiel Berufskleidung, Arbeitsmittel, Aus- und Weiterbildungen oder Fachliteratur hast, dann werden diese auf das Werbungskostenpauschale angerechnet. 📚 Und alles, was die € 132 übersteigt, kannst du beim Steuerausgleich angeben.

Für bestimmte Ausgaben bekommst du zusätzlich zum Werbungskostenpauschale Geld zurück. Das ist bei Pendlerpauschale, Gewerkschaftsbeiträgen, selbst eingezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nachbezahlten Pflichtbeiträgen bei einer geringfügigen Beschäftigung oder Pflichtbeiträgen für mitversicherte Angehörigen der Fall.

Während der Corona-Pandemie haben wir alle viel im Homeoffice gearbeitet. 🏠 Und vielleicht hast ja auch du dir einen neuen ergonomischen Schreibtisch oder Bürosessel gekauft, der besser für deinen Rücken ist? Diese Ausgaben kannst du ebenfalls beim Steuerausgleich der Jahre 2020 bis 2022 als Werbungskosten angeben. In unserem Blogbeitrag Steuerausgleich, Homeoffice und Corona erfährst du mehr darüber.

Und, steht der Steuerausgleich nun auch schon auf deiner To-Do-Liste für die nächsten Wochen? Online ist das wirklich praktisch und schnell. So hast du keine Ausrede mehr, deinen Steuerausgleich noch weiter vor dir her zu schieben. Übrigens kannst du auch unser konto99 und viele andere Angebote online eröffnen! Das geht ruckzuck, und in wenigen Minuten hältst du deine brandneue IBAN in den Händen. 🥰

Natürlich haben wir die Infos in diesem Blogbeitrag sorgfältig recherchiert. Aber es kann schon mal vorkommen, dass sich bestimmte Bedingungen oder Bezüge ändern. Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen findest du stets aktuelle Angaben, genauso wie auf den verlinkten Seiten im Text.

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Felix

Felix

Du findest die Finanzwelt langweilig und kompliziert? Felix überzeugt dich vom Gegenteil! 😲 Er berichtet hier auf dem Blog von allem, was du über die Finanzwelt wissen solltest.

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