Für alle, die ein Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen haben.
Erledige bestimmte, grundlegende Bankgeschäfte mit dem Zahlungskonto. Du bekommst eine Bankkarte und kannst das Online Banking nutzen.
Überweisungen von deinem Konto tätigen: via Online Banking, am Schalter oder am SB-Gerät.
Bargeldeinzahlung und Bargeldbehebung: am Schalter oder am SB-Gerät.
Anlassbezogener Kontoauszug: Diesen kannst du via Online Banking, am SB-Gerät oder per Postversand erhalten.
Zahlungen innerhalb des EWR tätigen: Dazu zählen Überweisungen, Gutschriften, Daueraufträge, Lastschriften, sowie Zahlungsvorgänge mit deiner Debitkarte, Bargeldeinzahlung und Bargeldbehebung. SEPA-Überweisungen kannst du in Euro in bzw. aus Ländern des EWR bei korrekter Angabe der Empfänger-IBAN tätigen.
Jede Person über 18 Jahren, die über kein Bankkonto verfügt und sich rechtmäßig in der Europäischen Union (EU) aufhält, hat das Recht, ein Zahlungskonto bei uns zu eröffnen und zu nutzen. So kannst du auch schwierige Zeiten überbrücken.
Das Zahlungskonto gibt es, damit niemand vom wirtschaftlichen Leben ausgeschlossen wird. So können auch Menschen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind oder es vor kurzem waren, ihre Bankgeschäfte erledigen.
Das Zahlungskonto bekommst du für € 20 im Quartal. Die Kosten werden also einmal alle 3 Monate abgebucht.
Bist du aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen besonders schutzbedürftig? Dann zahlst du für das Zahlungskonto € 10 im Quartal. So kannst du auch mal schwierige Zeiten überbrücken.
Du kannst das Zahlungskonto in jeder Postfiliale eröffnen.
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