Impressum

Unser Impressum verrät dir, wer für die Inhalte der Website verantwortlich ist.

bank99 AG

Praterstraße 31
1020 Wien
Österreich

Telefon: 01 90202
E-Mail: impressum [at] bank99​.at – bei Fragen zum Impressum oder zum Unternehmen
Website: bank99​.at

Für alle weiteren Anliegen steht dir unser Kontaktformular sowie unser Kundenservice unter service [at] bank99​.at zur Verfügung.

Aktiengesellschaft mit Sitz in Wien
Firmenbuchnummer: FN 76198g
Handelsgericht Wien
DVR: 0063142
UID-Nr.: ATU15354907
Bankleitzahl: 19120
Swift Code/BIC: SPBAATWW
LEI (Legal Entity Identifier): 529900RCLERIIXF4QM23

Wirtschaftskammer Österreich

Bundessparte Bank und Versicherung
A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
www​.wko​.at

Verband österreichischer Banken und Bankiers

A-1010 Wien, Börsegasse 11
www​.bankenverband​.at

Unternehmensgegenstand

Kreditinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Bankwesengesetz

Der Gegenstand des Unternehmens umfasst zudem die Durchführung der Tätigkeiten eines Finanzinstituts gemäß § 1 Abs. 2 BWG, die Durchführung der Tätigkeiten gemäß § 1 Abs. 3 BWG und die Vermittlung von Versicherungsverträgen in der Form Versicherungsagent.

Anwendbare gewerbe- und berufsrechtliche Vorschriften sind insbesondere das Bankwesengesetz (BWG, BGBl Nr. 532/1993 in der geltenden Fassung). Zugang zu allen anwendbaren Vorschriften: www​.ris​.bka​.gv​.at

Informationen zu Beschwerden

Bitte richten Sie Beschwerden an:

kundenzufriedenheit [at] bank99.at

Alle Beschwerden werden elektronisch erfasst und regelmäßig ausgewertet, um systematisch Risiken und Fehler frühzeitig erkennen und beheben zu können.

Nähere Informationen zur Abwicklung von Beschwerden finden Sie unter:
bank99​.at/​kundenzufriedenheit

Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien
office@​bankenschlichtung​.at
www​.bankenschlichtung​.at

Bei der Europäischen Kommission eingerichtete Streitschlichtungsplattform zur Online-Streitbeilegung:
www​.ec​.europa​.eu

Medieninhaber und Herausgeber

Medieninhaberin ist die bank99 AG.

Die Gesellschafter der Bank sind: 90% Österreichische Post Aktiengesellschaft, 10% Schelhammer Capital Bank AG

Organe

Vorstand

Mag. Patricia Kasandziev
Mag. Bernhard Achberger
Mag. Bernhard Hohenegger

Unsere Aufsichtsratsmitglieder:

Vorsitzender: Dr. Holger Hatje
Stellvertreter des Vorsitzenden: DI Walter Oblin
Mitglieder: DI Dr. Georg Pölzl, Christian Jauk MBA, MAS
Vom Betriebsrat delegiert: Alexander Glück, Jeanine Feichtinger

Offenlegung gem. § 65a Bankwesengesetz (BWG)

Gemäß § 65a BWG haben Kreditinstitute auf ihrer Internetseite darzustellen, auf welche Art und Weise sie die Bestimmungen der §§ 5 Abs. 1 Z6 bis 9a, 28a Abs. 5 Z1 bis 5, 29, 39b, 39c, 64 Abs. 1 Z18 und 19 sowie der Anlage zu § 39b BWG einhalten. Dazu informiert die bank99 AG wie folgt:

Information über die Einhaltung der § 5 Abs. 1 Z6 bis 9a und § 28a Abs. 5 Z1 bis 5 BWG (Fit & Proper Anforderungen an Geschäftsleiter und Aufsichtsräte)

Die Fit & Proper Anforderungen enthalten Bestimmungen über die persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, erforderliche Erfahrung und ausreichende zeitliche Verfügbarkeit von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie Mitarbeitern in sogenannten „Schlüsselfunktionen“. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen zu können, hat die bank99 AG eine Fit & Proper Policy erlassen, in der die Grundsätze und Verfahren für die Fit & Proper Prüfung der vorgenannten Personen festgelegt sind. Weiters gibt es in der bank99 AG ein eigenes Fit & Proper Office, welches den Aufsichtsrat bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Zusammenhang mit den Fit & Proper Anforderungen unterstützt.

Für alle Vorstände, Aufsichtsräte und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen werden außerdem einschlägige externe und interne Schulungen und Fortbildungsmaßnahmen durchgeführt.

Information über die Einhaltung der §§ 29 BWG (Nominierungsausschuss), 39b samt Anlage hierzu (Grundsätze der Vergütungspolitik und -praktiken) und 39c (Vergütungsausschuss)

Die bank99 AG hat eine Vergütungspolitik unter Berücksichtigung der oben genannten Bestimmungen und basierend auf den einschlägigen Rundschreiben der FMA und des CEBS-Guidelines über Vergütungspolitik und Vergütungspraxis erlassen. Die in dieser Vergütungspolitik niedergelegten Grundsätze gewährleisten eine hinsichtlich der Größe der Bank, ihrer internen Organisation, der Art, des Umfangs und der Komplexität ihrer Geschäfte sowie den Mitarbeiterkategorien angemessene Vergütung.

Eine Überprüfung und Weiterentwicklung der Vergütung und ihre Orientierung an der Geschäftsstrategie der Bank erfolgen in einem kontinuierlichen Prozess. Der Vorstand und er Aufsichtsrats werden hierbei von Human Resources unterstützt. Eine Prüfung auf Einhaltung der Vergütungsbestimmungen erfolgt schließlich auch durch die Interne Revision.

Die Einrichtung eines Nominierungs- oder Vergütungsausschuss des Aufsichtsrates ist für die bank99 AG gesetzlich nicht vorgesehen.

Information über die Einhaltung des § 64 Abs. 1 Z18 und 19 BWG (Niederlassungsverzeichnis und Unternehmenskennzahlen)

Die Angaben gemäß dieser Bestimmungen werden im Anhang des Geschäftsberichtes veröffentlicht, der auf unserer Internetseite (bank99.at) unter "Impressum" zum Download zur Verfügung steht.