Der Mietpreis fĂŒr deine Wohnung hĂ€ngt vom Mietzins ab. Und der setzt sich aus verschiedenen Teilen zusammen:
Der Nettomietzins ist der Preis dafĂŒr, dass du in der Wohnung wohnen darfst. Er ist je nach Alter der Wohnung und Ausstattung unterschiedlich hoch. Dazu kommt dann noch dein Teil der Betriebskosten im Haus - du zahlst also dafĂŒr, dass der Lift oder die Heizung regelmĂ€Ăig ĂŒberprĂŒft werden. Auch öffentliche Abgaben (z.B. fĂŒr die MĂŒllabfuhr) und die Umsatzsteuer (10% vom Nettomietzins) werden noch dazu gerechnet. đ§Ÿ
2. Das Mietrechtsgesetz gilt nicht fĂŒr alle Wohnungen
Miete ist nicht gleich Miete: denn einige Mietwohnung fallen unter das österreichische Mietrechtsgesetz (MRG) und andere nur teilweise oder gar nicht.
Das MRG soll dich als Mieter*in schĂŒtzen. âïž Es regelt zum Beispiel die KĂŒndigung, die Betriebskosten, die Erhaltung des Wohnhauses und die Höhe der Miete.
Volle Anwendung: das betrifft hauptsĂ€chlich Altbauten und geförderte Neubauten. Das MRG gibt also die maximale Miete fĂŒr diese Wohnungen gesetzlich vor. Zu geförderten Wohnungen gehören Genossenschaftswohnungen oder Gemeindebauten â also bestimmte Bauprojekte, die der Staat finanziell unterstĂŒtzt. đ¶
Teilweise Anwendung: Manche Wohnungsformen fallen nur zum Teil unter das MRG. Das sind zum Beispiel nicht geförderte Neubauten oder Dachböden, die nach 2001 ausgebaut wurden. Hier gibt es keine gesetzliche Maximalhöhe fĂŒr den Mietpreis. Aber das MRG regelt die KĂŒndigung: du als Mieter*in bist also auch hier geschĂŒtzt. đ
Keine Anwendung: Es gibt allerdings auch Wohnungsformen, die gar nicht vom MRG geregelt werden. Zu diesen Ausnahmen gehören zum Beispiel Ferienwohnungen, Wohnungen in Ein- oder ZweifamilienhÀusern oder Student*innenheime.
In diesem Blogbeitrag besprechen wir hauptsĂ€chlich all jene Wohnungen, die voll unter das Mietrechtsgesetz fallen. Aber auch, wenn du nicht in einer Altbauwohnung oder einem geförderten Neubau wohnst, sind die folgenden Informationen bestimmt interessant fĂŒr dich. Denn wer weiĂ, vielleicht steht ja bald mal wieder ein Umzug an? đ
3. So wird der Mietzins im MRG berechnet
Wenn deine Wohnung unter das MRG fĂ€llt, sind fĂŒr die Berechnung des Mietpreises drei verschiedene Mietzins-Bestimmungen wichtig: đ
Richtwertzins: Das ist der Preis, den der*die Vermieter*in fĂŒr 1 Quadratmeter deiner Wohnung monatlich verlangen darf. đ° Je nach Bundesland und Bezirk ist der unterschiedlich hoch. Die Berechnung orientiert sich zum Beispiel an der Lage, Ausstattung und GröĂe der Wohnung. Hier findest du eine Tabelle der aktuellen Richtwerte. Der Richtwertzins wird fĂŒr alle MietvertrĂ€ge angewendet, die seit dem 1. MĂ€rz 1994 geschlossen wurden. Mit dem 1. April 2022 wurde der Richtwertzins an die Inflation angepasst und hat sich durchschnittlich um 4% erhöht.
Kategoriemietzins: Dieser Mietzins gilt fĂŒr MietvertrĂ€ge in GebĂ€uden mit mehr als zwei Wohnungen, die vor dem 1. MĂ€rz 1994 unterschrieben wurden. Deine Wohnung wird je nach Ausstattung in eine von 4 Kategorien von A bis D eingeteilt: A ist die beste und damit teuerste Kategorie und D die gĂŒnstigste. Eine Wohnung fĂ€llt zum Beispiel in die Kategorie D, wenn das WC auf dem Gang ist â in Wien kommt das noch ab und zu in Altbauten vor. đœ Details zu den verschiedenen Kategorien kannst du hier nachlesen.
Angemessener Mietzins: Ein*e SachverstĂ€ndige*r fĂŒr Immobilien prĂŒft die Wohnung und setzt einen Mietpreis fest, der der Ausstattung und des Zustands der Wohnung entspricht. đ Das gilt nur fĂŒr einige besondere Mietformen, zum Beispiel fĂŒr Wohnungen in denkmalgeschĂŒtzten GebĂ€uden oder GeschĂ€ftsrĂ€ume.