Was ist nun der Unterschied zwischen diesen beiden Arten von Gutscheinen?
Wenn du einen Wertgutschein verschenkst, dann ist auf dem Gutschein ein gewisser Geldbetrag vermerkt - nĂ€mlich so viel, wie du dafĂŒr bezahlt hast. Was du damit genau kaufst, bleibt ganz dir ĂŒberlassen. Allerdings kannst du den Gutschein natĂŒrlich nur bei dem*der Anbieter*in oder HĂ€ndler*in einlösen, der den Gutschein ausgestellt hat.
Ein Beispiel: Einen ⏠50 Gutschein fĂŒr shöpping.at kannst du fĂŒr alles einlösen, das in deinem virtuellen Warenkorb landet. Einfach beim Bezahlen den Gutscheincode eingeben und dann wird der Betrag von ⏠50 vom Gesamtbetrag abgezogen. Wenn der Gesamtbetrag deiner EinkĂ€ufe höher als der Gutscheinwert ist, dann kannst du den einfach ganz normal bezahlen. Wenn dein Einkauf weniger als ⏠50 kostet, dann bleibt dir das Restguthaben. Und du kannst es beim nĂ€chsten Shoppingtag einlösen. đ Welche Zahlungsmöglichkeiten es im Internet gibt, erfĂ€hrst du ĂŒbrigens in unserem Blogbeitrag zum Online Shopping.
Einen Sach- oder Leistungsgutschein kannst du hingegen nur fĂŒr das verwenden, was auf dem Gutschein angegeben ist. Oft handelt es sich dabei um besondere Erlebnisse oder bestimmte Dienstleistungen. Das können ganz unterschiedliche Dinge sein: zum Beispiel ein 3-GĂ€nge-MenĂŒ in deinem Lieblingsrestaurant, eine FuĂmassage bei der Kosmetikerin oder der lange gewĂŒnschte Fallschirmsprung.
GĂŒltigkeitsdauer: welche Regelung gilt?
Ganz allgemein gelten Gutscheine in Ăsterreich 30 Jahre lang. Das ist aber nur so, wenn kein bestimmtes Ablauf- oder GĂŒltigkeitsdatum angegeben ist - die Befristung. Das kommt aber nicht so oft vor.
Die meisten Gutscheine sind zwischen ein paar Monaten und 5 Jahren befristet. Wie lange das genau ist, kann ganz unterschiedlich sein und hÀngt individuell von dem*der Anbieter* oder HÀndler*in sowie der Art des Gutscheins ab.
Befristung: eine unklare Sache
Es gibt in Ăsterreich kein Gesetz, das die Befristung von Gutscheinen einheitlich regelt. Bei einer Befristung muss der*die Aussteller*in des Gutscheins aber einen guten Grund fĂŒr die kĂŒrzere GĂŒltigkeit (als 30 Jahre) angeben. Deshalb orientieren sich die meisten Unternehmen an frĂŒheren Gerichtsurteilen, die sich mit der GĂŒltigkeit von Gutscheinen beschĂ€ftigt haben.
Je kĂŒrzer die Befristung ist, desto besser muss der*die Aussteller*in des Gutscheins diese GĂŒltigkeitsdauer rechtfertigen können. Wenn dir keine oder nicht ausreichend Möglichkeit geboten wird, deinen Gutschein einzulösen, bereichert sich das ausstellende Unternehmen an dem Gutschein ungerechtfertigt.
Das gilt auch, wenn der*die Aussteller*in keinen Grund angeben kann, warum die Einlösung des Gutscheins nicht mehr möglich sein sollte. Denn dann wurde fĂŒr eine Leistung bezahlt, die gar nicht in Anspruch genommen wurde. Und du als Konsument*in bist im Nachteil. In diesem Fall kannst du eine VerlĂ€ngerung des Gutscheins oder die Erstattung des Gutscheinwerts verlangen. Das hat der oberste Gerichtshof (OGH) in einem richtungsweisenden Urteil von 2012 beschlossen. (Quelle: Arbeiterkammer)
Aus den Augen, aus dem Sinn?
Unser Tipp: sammle alle deine Gutscheine an einem bestimmten Ort - zum Beispiel in einer Lade deines Schreibtischs oder in einem Ordner. ĂberprĂŒfe regelmĂ€Ăig, wie lange deine Gutscheine noch gĂŒltig sind. Am besten löst du Gutscheine möglichst bald ein. Dann ist die Freude ĂŒber das Geschenk noch groĂ und du kannst vergisst nicht so leicht, dass du diesen Gutschein ĂŒberhaupt besitzt.
Du hast keine Möglichkeit, den Gutschein noch vor dem Verfallsdatum einzulösen? Dann kontaktiere am besten gleich den*die Ausstellerin des Gutscheins. Bei den meisten Anbieter*innen ist eine VerlĂ€ngerung kein Problem. Mit dem Musterbrief der Arbeiterkammer kannst du einen abgelaufenen Gutschein verlĂ€ngern lassen oder die Auszahlung des Gutscheinwertes fordern. Und falls es doch zu Problemen kommt: der Verein fĂŒr Konsumenteninformation berĂ€t dich gerne.
Zeit schenken: unbezahlbar!
Manchmal sind Gutscheine sogar (fast) kostenlos. Zum Beispiel, wenn du gemeinsame Zeit verschenkst. Was das sein könnte? Wirklich alles, was deinen Liebsten Freude macht.
Wir haben uns ein paar Ideen ĂŒberlegt: Wie wĂ€rs mit einem Gutschein fĂŒr ein gemeinsames Picknick an eurem LieblingsplĂ€tzchen im Park mit deiner Nichte? Oder einer Wanderung am nĂ€chsten traumhaft schönen Sonntag fĂŒr deinen besten Freund? Oder ein paar Mal Babysitten am Abend, damit deine Schwester und dein Schwager mal ganz entspannt Essen gehen können?
Deiner Fantasie sind hier wirklich keine Grenzen gesetzt. Einfach eine schöne Karte kaufen oder selbst basteln, ein paar liebe Worte dazu schreiben und ab unter den Christbaum damit!
Ăbrigens: Wenn du lieber Bargeld verschenkst, dann kannst du dir in unserem Blogbeitrag zu kreativen Geldgeschenken Inspiration holen.
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