Indem du weniger Stunden in der Woche arbeitest, hast du mehr Zeit zum Lernen. 🤓 Im Gegensatz zur Bildungskarenz verlierst du aber nicht die Routine im Arbeitsalltag und auch deine Kollegen siehst du regelmäßig. So bleibst du über alles informiert, was in deinem Betrieb los ist.
Und trotzdem hast du Zeit, eine Weiterbildung zu machen. Die Bildungsteilzeit eignet sich besonders gut für berufsbegleitende Kurse, die mehrmals pro Woche stattfinden. Denn oft dauern die etwas länger als ein Jahr.
Arbeitszeit: Wie viele Stunden in der Woche du arbeitest, vereinbarst du mit deinem*deiner Arbeitgeber*in. Deine Stunden kannst du um mindestens 25 % und maximal die Hälfte deiner normalen Arbeitszeit verringern. Ein Beispiel: wenn du vorher 40 Stunden in der Woche gearbeitet hast, solltest du in der Bildungsteilzeit zwischen 20 und 30 Wochenstunden beschäftigt sein.
Bildungsteilzeitgeld: Für jede Arbeitsstunde, die du weniger leistest, bekommst du vom AMS € 0,91 dazu. Wenn du also statt 40 Stunden nur noch 20 Stunden arbeitest, bekommst du € 18,20 pro Tag (20 x € 0,91) vom AMS. Das sind dann bei 30 Tagen im Monat € 546. Natürlich wirst du für deine Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche ganz normal von deinem Arbeitgeber bezahlt.
Umfang: Pro Woche solltest du mindestens 10 Stunden pro Woche mit deiner Weiterbildung verbringen - inklusive der Zeit, in der du lernst oder dein neues Wissen übst. Am Ende deines Kurses reichst du dann dein Zeugnis oder deine Teilnahmebestätigung beim AMS ein.
Dauer: Innerhalb von 4 Jahren kannst du maximal 24 Monate in Bildungsteilzeit gehen. Entweder du machst deine Weiterbildung in kleineren Teilen von mindestens 4 Monaten, oder du arbeitest gleich einen längeren Zeitraum weniger.
Interessiert? Informiere dich am besten auf der Webseite des AMS zur Bildungsteilzeit!
Wer hat Anspruch auf eine bezahlte Auszeit?
Egal, ob Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit: deine Jobauszeit kannst du beantragen, wenn du seit mehr als 6 Monaten ohne Unterbrechung gearbeitet hast. Allerdings geht das nur, wenn deine wöchentliche Stundenanzahl in diesem Zeitraum gleich geblieben ist und dein Gehalt über der Geringfügigkeitsgrenze liegt. Was das genau ist, haben wir in unserem Blogbeitrag über Studentenjobs erklärt.
Den Antrag stellst du direkt beim AMS – das geht online über dein eAMS-Konto, telefonisch oder per Email. 📞📧 Dafür brauchst du die Bildungskarenz- oder Bildungsteilzeit-Vereinbarung, die dein Arbeitgeber unterschrieben hat. Die Vorlage dafür bekommst du auch beim AMS.
Übrigens: Wir finden es ganz toll, wenn du dich weiterbilden möchtest! Deshalb gibt es bei uns das aktivkonto99 bildung für alle, die gerade in Ausbildung sind oder eine Weiterbildung machen. Das Besondere daran? Uns ist es ganz egal, wie alt du bist oder was genau du lernst!
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