Beim beratungsfreien Geschäft (gemäß § 57 (1) Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018)) führt die bank99 eine Überprüfung durch, ob die von dem*der Kund*in getroffene Anlageentscheidung angemessen ist. Hier kommt das Anlegerprofil ins Spiel, wo die Kenntnisse und Erfahrungen der Kund*innen hinsichtlich Wertpapierhandel erfasst werden und somit überprüft wird, ob der*die Kund*in auf Basis ihres Wissens die mit dem handelnden Finanzinstrument verbundenen Risiken versteht.
Bei der Entgegennahme eines Kaufauftrages oder einer Ansparplananlage wird geprüft, ob Kund*innen bereits ausreichend Kenntnisse und Erfahrungen haben. Haben sie diese nicht, wird beim Kauf darauf hingewiesen. Der Auftrag kann aber dennoch durchgeführt werden. Es wird nicht geprüft, ob die Risiken des Fondserwerbs für den*die Kund*in finanziell tragbar sind oder der konkrete Fonds seinen*ihren Anlagezielen entspricht.

