2. Standard-Überweisung
Bei einer klassischen SEPA-Überweisung, die vor dem Annahmeschluss elektronisch beauftragt wird, erfolgt die Abwicklung grundsätzlich bis zum Ende des folgenden Geschäftstages. Bei einem Auftrag mittels Erlagschein verlängert sich die Frist um einen weiteren Geschäftstag.
3. SEPA-Lastschriften
Wird zum Beispiel deine Strom-, Handy- oder Internetrechnung per Lastschrift eingezogen, erfolgt die Abbuchung grundsätzlich zum vereinbarten Fälligkeitstermin. Für die Valuta ist jedoch entscheidend, wann dein Konto tatsächlich belastet wird. Das Wertstellungsdatum darf nicht vor diesem Zeitpunkt liegen.
4. Kartenzahlung (Debitkarte)
Wenn du im Geschäft mit deiner Debitkarte bezahlst, wird der Betrag auf deinem Konto oft zunächst nur reserviert und als „vorgemerkt“ angezeigt, um eine Überziehung zu verhindern. Die endgültige Buchung erfolgt meist erst ein bis zwei Tage später, sobald der*die Händler*in die Zahlung eingereicht hat. Für die Valuta ist entscheidend, wann dein Konto tatsächlich belastet wird. Eine frühere Wertstellung ist nicht zulässig.
Welche gesetzlichen Regeln gelten in Österreich?
In Österreich sind die Rechte von Konsument*innen im Zahlungsverkehr streng reguliert. Die wichtigste gesetzliche Basis bildet das Zahlungsdienstegesetz 2018 (ZaDiG 2018).
Es schützt dich unter anderem in § 78 davor, dass Banken Wertstellungen willkürlich zu deinem Nachteil verschieben.
● Gutschriften (§ 78 Abs. 1): Die Wertstellung einer Gutschrift auf dem Konto des*der Empfänger*in muss spätestens an dem Geschäftstag erfolgen, an dem der Betrag bei der Empfängerbank eingegangen ist. Zudem muss die Bank den Betrag dem*der Empfänger*in unmittelbar verfügbar machen.
● Belastungen (§ 78 Abs. 2): Bei einer Abbuchung darf das Wertstellungsdatum nicht vor dem Zeitpunkt liegen, an dem dein Konto tatsächlich belastet wird.
Steuern und Valuta: Was gilt am Jahreswechsel?
Besonders rund um den Jahreswechsel (31. Dezember / 1. Jänner) fragen sich viele Selbstständige und Einnahmen-Ausgaben-Rechner*innen, welchem Steuerjahr eine Zahlung zuzuordnen ist.
Für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Entscheidend ist grundsätzlich, wann eine Einnahme rechtlich und wirtschaftlich tatsächlich zugeflossen beziehungsweise eine Ausgabe abgeflossen ist.
Das Valutadatum kann für das Finanzamt hierbei ein sehr wichtiges Indiz sein, ist aber keine ausnahmslose Universalregel. Maßgeblich bleibt am Ende immer, ab wann du ohne wirtschaftlichen Nachteil (wie z. B. Sollzinsen) über den Betrag verfügen konntest beziehungsweise ab wann du die Verfügungsmacht darüber verloren hast.
Tipp: Bei großen Beträgen rund um den Jahreswechsel solltest du die exakte steuerliche Zuordnung immer mit deiner Steuerberatung abklären.
Was tun bei einer fehlerhaften Wertstellung?
Auch in hochautomatisierten Banksystemen können Fehler passieren. Wenn du das Gefühl hast, dass ein Valutadatum falsch gesetzt wurde, solltest du wie folgt vorgehen:
Kontrollieren: Prüfe auf deinem Kontoauszug genau, ob es sich um eine reine Vormerkung, ein Buchungsdatum oder das tatsächliche Valutadatum handelt.
Sichern: Halte Belege, Überweisungsbestätigungen oder Kaufquittungen bereit.
Bank kontaktieren: Wende dich an den Kundenservice. Fehlerhafte Buchungen oder Wertstellungen können und müssen von der Bank berichtigt werden.
Häufige Fragen zur Valuta (FAQ)
Kann die Bank das Valutadatum nachträglich ändern?
Willkürliche Änderungen des Valutadatums zum Nachteil von Kund*innen sind durch das ZaDiG 2018 streng verboten. Stellt sich jedoch heraus, dass bei der Verarbeitung ein systemseitiger Fehler passiert ist, kann und muss die Wertstellung korrekt berichtigt werden.
Welche weiteren Bedeutungen hat das Wort Valuta?
Auf einem Girokonto meint man mit Valuta in der Regel das Wertstellungsdatum. In anderen Finanzbereichen kann der Begriff aber auch die Auszahlung eines Kredits (Kreditvaluta) oder schlicht eine ausländische Währung (Fremdwährungsschuld) bezeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsziel und Valuta?
Das Zahlungsziel ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer (z. B. „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ auf einer Rechnung). Die Valuta ist rein der technische Bankparameter, der die Zinswirksamkeit des tatsächlichen Geldflusses dokumentiert.
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