Aktualisiert am 21. Oktober 2026·7 Minuten Lesezeit

Bürgschaft beim Kredit: Voraussetzungen, Haftung und Risiken

Eine Bürgschaft ist eine persönliche Kreditsicherheit: Eine dritte Person verpflichtet sich gegenüber der Bank, für die Schuld einer kreditnehmenden Person einzustehen. Bleibt eine fällige Zahlung aus, kann die Bank je nach Bürgschaftsform auch den Bürgen zur Zahlung auffordern.

Wer unterschreibt, übernimmt ein reales finanzielles Risiko und das möglicherweise für viele Jahre.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bürgschaftserklärung muss in Österreich grundsätzlich schriftlich erfolgen. Maßgeblich sind insbesondere die §§ 1346 ff. ABGB.

  • Die kreditnehmende Person bleibt Hauptschuldner*in; die Bürgschaft ergänzt deren Zahlungspflicht.

  • Als „Bürge und Zahler" verzichtet der*die Bürg*in auf die Einrede der Vorausklage (§ 1357 ABGB). Die Bank muss daher grundsätzlich nicht zuerst Exekutionsmaßnahmen gegen den*die Hauptschuldner*in setzen.

  • Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers zu prüfen. Eine Bürgschaft ersetzt diese Prüfung nicht.

  • Betrag, erfasste Zinsen und Kosten sowie Dauer der Haftung sollten eindeutig festgelegt sein.


Was ist eine Bürgschaft?

Bei einer Kreditbürgschaft gibt es drei Beteiligte:

  • Hauptschuldner*in: nimmt den Kredit auf und schuldet die Rückzahlung.

  • Bürge oder Bürgin: sichert die fremde Schuld mit der eigenen Zahlungsfähigkeit.

  • Gläubiger*in: vergibt den Kredit und kann unter vereinbarten Voraussetzungen auf die Bürgschaft zurückgreifen.

Die Bürgschaft ist grundsätzlich von der Hauptschuld abhängig. Das wird als Akzessorietät bezeichnet: Besteht keine wirksame Hauptforderung mehr, entfällt im Regelfall auch die Grundlage der Bürgschaft.

Eine Bürgschaft ist nicht dasselbe wie eine Mitschuld. Mitschuldner*innen übernehmen eine eigene unmittelbare Zahlungsverpflichtung. Ein*e Bürg*in sichert dagegen eine fremde Schuld, auch wenn „Bürge und Zahler“ einen direkten Zugriff der Bank ermöglicht.


Wann kann eine Bank eine*n Bürg*in verlangen?

Vor der Kreditvergabe beurteilt die Bank Einkommen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen, Zahlungsverhalten und Sicherheiten. Mehr dazu erfährst du im Lexikonbeitrag zur Bonität.

Eine Bürgschaft kann relevant sein, wenn ausreichendes Einkommen vorhanden ist, aber die finanzielle Historie noch kurz ist oder zusätzliche Sicherheiten fehlen. Persönliche Haftungen kommen auch bei Ratenkrediten, Wohn- und Unternehmensfinanzierungen vor. Ob eine Bank eine*n Bürg*in verlangt oder akzeptiert, hängt vom Produkt und von der individuellen Prüfung ab.

Wichtig ist der Unterschied zwischen Sicherheit und Leistbarkeit: Eine Bürgschaft kann eine begrenzte Sicherheitenlücke schließen, garantiert aber nicht die Kreditvergabe. Die Kreditentscheidung erfolgt stets anhand der individuellen Umstände des Einzelfalls nach Prüfung der Kreditwürdigkeit und Leistbarkeit der Finanzierung. Die Bestellung eines Bürgen ersetzt diese Prüfung nicht. Reicht das Einkommen jedoch nicht aus, um Kreditrate, Lebenshaltungskosten und einen angemessenen finanziellen Puffer abzudecken, kann eine Bürgschaft allein eine Finanzierung nicht tragfähig machen.


Welche Voraussetzungen muss ein*e Bürg*in erfüllen?

Die Kriterien unterscheiden sich je nach Bank und Finanzierung. Üblicherweise muss ein*e Bürg*in voll geschäftsfähig und selbst kreditwürdig sein. Geprüft werden können:

  • nachhaltiges Einkommen und Beschäftigung,

  • Ausgaben, Unterhaltspflichten und bestehende Kredite,

  • bisheriges Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen sowie

  • Vermögen und möglicher Haftungsumfang.

Die Bank kann dafür Ausweis, Einkommensnachweise, Kontoauszüge sowie eine Vermögens- und Schuldenübersicht verlangen. Eine familiäre Beziehung zur kreditnehmenden Person ersetzt die Prüfung nicht.


Welche Bürgschaftsarten gibt es?

Die vereinbarte Form bestimmt, wann die Bank auf den*die Bürg*in zugreifen darf:

Bürgschaftsform

Inanspruchnahme durch die Bank

Bedeutung

Gewöhnliche Bürgschaft

Grundsätzlich erst nach erfolgloser Inanspruchnahme des Hauptschuldners bzw. nach erfolgloser Exekutionsführung im Umfang der gesetzlichen Einrede der Vorausklage.

Diese wird zunächst zur Zahlung aufgefordert

Bürge und Zahler

Bei Fälligkeit beziehungsweise Zahlungsverzug grundsätzlich direkt

Die Bank kann Hauptschuldner*in, Bürg*in oder beide gleichzeitig in Anspruch nehmen

Ausfallsbürgschaft

Grundsätzlich erst nach Nachweis der Uneinbringlichkeit beim Hauptschuldner

Der*die Bürg*in haftet grundsätzlich erst dann, wenn feststeht, dass die Forderung bei der*dem Hauptschuldner*in ganz oder teilweise nicht eingebracht werden kann. Maßgeblich sind die konkrete Vereinbarung sowie die gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Höchstbetragsbürgschaft begrenzt grundsätzlich die Haftung mit einem festgelegten Höchstbetrag. Ob und inwieweit Sollzinsen, Kosten und Nebengebühren innerhalb oder zusätzlich zu diesem Betrag geltend gemacht werden können, richtet sich nach der konkreten Vereinbarung. Auch eine Befristung ist möglich. Sie sollte eindeutig regeln, welche Forderungen bis zum Stichtag erfasst bleiben und wann die Enthaftung erfolgt.


Folgen im Ernstfall & Haftungsumfang

Bleibt eine Kreditrate offen, richtet sich das Vorgehen nach der vereinbarten Bürgschaftsform. Bei einer Verbraucherbürgschaft ist die Bank verpflichtet, den*die Bürg*in nach § 25b KSchG zeitnah über den Zahlungsverzug zu informieren. Während bei der Form „Bürge und Zahler“ direkt Zahlung verlangt werden kann, sind bei anderen Arten zunächst Schritte gegen die hauptschuldende Person vorgesehen.

Der*die Bürg*in haftet für die im Bürgschaftsvertrag vereinbarten Forderungen. Meist inkludiert das auch aufgelaufene Zinsen und Entgelte. Wird eine Forderung gerichtlich durchgesetzt, kann im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf pfändbares Einkommen und Vermögen zugegriffen werden.

Begleicht der*die Bürg*in die fremde Schuld, geht die Forderung nach § 1358 ABGB auf sie*ihn über (Regressanspruch). Sie*er hat damit das Recht, das Geld von der*dem Hauptschuldner*in einzufordern. Ist diese*r jedoch dauerhaft zahlungsunfähig, verbleibt das finanzielle Risiko letztlich bei der*dem Bürg*in.


Wie beeinflusst eine Bürgschaft die eigene Bonität?

Eine Bürgschaft ist zunächst eine mögliche künftige Zahlungspflicht. Bei einer späteren Bonitätsprüfung kann sie dennoch als finanzielles Risiko berücksichtigt werden und den Spielraum für einen eigenen Kredit verringern, auch wenn bisher alle Raten pünktlich bezahlt wurden.

Ein einseitiger Ausstieg aus einer laufenden Bürgschaft ist normalerweise nicht möglich. Sie endet insbesondere mit vollständiger Rückzahlung, wirksamer Befristung oder ausdrücklicher Entlassung durch die Bank. Trennung oder Scheidung beenden sie nicht automatisch. Die Enthaftung sollte schriftlich bestätigt werden.


Welche Schutzbestimmungen gelten in Österreich?

Für Verbraucher*innen sind vor allem diese Regeln relevant:

  • § 1346 ABGB: Die Verpflichtungserklärung des Bürgen bedarf grundsätzlich der Schriftform. Die Formvorschrift dient dem Schutz des Bürgen und führt bei Nichteinhaltung grundsätzlich zur Unwirksamkeit der Bürgschaftserklärung.

  • § 25b KSchG: Gesetzliche Pflicht der Bank zur zeitnahen Information der*des Bürg*in bei Zahlungsverzug. Bei unterlassener Verständigung können bestimmte Zinsen und Kosten nicht geltend gemacht werden.

  • § 25c KSchG: Ist für die Bank erkennbar, dass der*die Hauptschuldner*in voraussichtlich nicht vollständig zahlen kann, bestehen gesetzliche Informationspflichten gegenüber einem beitretenden Verbraucher.

  • § 25d KSchG: Ein Gericht kann die Haftung eines Interzedenten (insbesondere eines Bürgen) unter Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalles mäßigen oder auch ganz erlassen, wenn ihre Durchsetzung grob unbillig wäre.

Diese Regeln machen eine weitreichende Bürgschaft nicht automatisch unwirksam. Bei hohen Beträgen oder unklaren Klauseln ist eine unabhängige rechtliche Prüfung sinnvoll.


Fazit: Bürgschaft heißt echte Haftung

Eine Bürgschaft kann eine solide Finanzierung bei einer begrenzten Sicherheitenlücke ergänzen. Entscheidend sind Bürgschaftsform, Höchstbetrag, Zinsen und Kosten sowie die Dauer.

Wer bürgt, sollte davon ausgehen, den vereinbarten Betrag im Ernstfall selbst zahlen zu müssen. Erst wenn dieses Risiko tragbar ist, lässt sich die Bürgschaft sachlich beurteilen.

Allgemeine Informationen zu Kreditvoraussetzungen und Konditionen sowie den Kreditrechner findest du auf der Kreditseite der bank99. Ob eine Bürgschaft bei einem konkreten Produkt möglich ist, richtet sich nach dessen Bedingungen und der individuellen Prüfung.

 

Daniela

Daniela

Unsere Autorin Daniela ist immer auf der Suche nach Neuigkeiten aus der Finanzwelt und nimmt dich dabei gerne auf ihre Reise mit.